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   BVerwG, 25.04.1978 - 6 CB 51.78   

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BVerwG, 25.04.1978 - 6 CB 51.78 (https://dejure.org/1978,1461)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.1978 - 6 CB 51.78 (https://dejure.org/1978,1461)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 1978 - 6 CB 51.78 (https://dejure.org/1978,1461)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Besoldungsurkunden als Gegenstand einer Entscheidung über die Nachzahlung von Dienstbezügen und Versorgungsbezügen - Abtrennung des Verwaltungsstreitverfahrens von einem anderen Verfahren - Anforderungen an die Darlegung einer mangelnden Sachaufklärung

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1978 - 6 CB 51.78
    Beide Vorschriften sind streng anzuwenden, weil sie der Entlastung des Revisions- und Beschwerdegerichts dienen und verhindern sollen, daß dieses genötigt wird, das gesamte vorinstanzliche Parteivorbringen zu durchforschen (BVerwGE 31, 212 [217]).

    Es sind daher nicht nur die Beweismittel, deren sich das Tatsachengericht nicht bedient haben soll, zu bezeichnen, sondern es ist zudem darzulegen, inwiefern sich die unterbliebene Beweisführung dem Tatsachengericht hätte aufdrängen müssen und das angefochtene Urteil auf der unterlassenen Aufklärung beruht oder doch beruhen kann (BVerwGE 31, 212 [218]).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1978 - 6 CB 51.78
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, deren Klärung im künftigen Revisionsverfahren geboten ist und der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts zu dienen geeignet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 25.04.1978 - 6 CB 51.78
    Diese sind die gleichen wie die gemäß § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO an die Aufklärungsrüge in einem Revisionsverfahren zu stellenden Anforderungen (ständige Rechtsprechung; vgl. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17] mit umfangreichen Nachweisen).
  • BVerwG, 06.05.1977 - 6 B 5.77

    Anforderungen an die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde im

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1978 - 6 CB 51.78
    Denn nach ständiger Rechtsprechung kann die mangelnde Sachaufklärung nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es nach der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts auf die weitere Aufklärung des Sachverhalts ankam (vgl. zuletzt Beschluß vom 6. Mai 1977 - BVerwG 6 B 5.77 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 21.02.1964 - VI C 20.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1978 - 6 CB 51.78
    Jedenfalls aber scheitert sie in diesem Punkt daran, daß sie das Verfahren des erstinstanzlichen Gerichts rügt, nicht hingegen das des Berufungsgerichts, das allein Gegenstand der erstrebten revisionsgerichtlichen Nachprüfung wäre (ständige Rechtsprechung; vgl. Beschluß vom 21. Februar 1964 - BVerwG 6 C 20.63 - [Buchhols 310 § 108 VwGO Nr. 27]).
  • BVerwG, 03.10.1979 - 2 B 93.78

    Anwendung des Bayerischen Hochschullehrergesetzes

    Denn das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung kann als Verfahrensmangel nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es auf die fraglichen Tatumstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts ankommt, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich sein sollte (Beschlüsse vom 31. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 6.72 -, vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 95 und Nr. 96] und vom 25. April 1978 - BVerwG 6 CB 51.78 -).

    - Bei diesem Vorbringen vernachlässigt die Beschwerde, daß als Verfahrensmängel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ausschließlich Mängel des gerichtlichen Verfahrens - und zwar nur dem Verfahren des Berufungsgerichts anhaftende Mängel - in Betracht kommen (ständige Rechtsprechung; vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 1964 - BVerwG 6 C 20.63 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 27], vom 12. Juli 1968 - BVerwG 2 B 16.67 -, vom 22. Oktober 1970 - BVerwG 6 CB 40.69 -, vom 24. August 1976 - BVerwG 2 B 30.76 - und vom 25. April 1978 - BVerwG 6 CB 51.78 -)Etwaige Mängel des behördlichen Verfahrens können zwar, wenn sie vom Gericht rechtsfehlerhaft nicht berücksichtigt werden sollten, zu einer Verletzung des sachlichen Rechts führen.

  • BVerwG, 12.03.1997 - 2 B 122.96

    Nichtbeförderung - Schadensersatzanspruch - Streitwert

    Denn das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung kann als Verfahrensmangel nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es auf die fraglichen Tatumstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts ankommt, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich sein sollte (ständige Rechtsprechung; vgl. u. a. Beschlüsse vom 31. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 6.72 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 95], vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 96] und vom 25. April 1978 - BVerwG 6 CB 51.78 -).
  • BVerwG, 07.03.1984 - 2 B 161.82

    Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Denn das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung kann als Verfahrensmangel nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es auf die fraglichen Tatumstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts ankommt, uns zwar selbst dann, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich sein sollte (Beschlüsse vom 31. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 6.72 -, vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nrn. 95 und 96] und vom 25. April 1978 - BVerwG 6 CB 51.78 -).
  • BVerwG, 20.01.1984 - 2 B 96.82

    Zurückverweisung der Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung durch

    Im übrigen kann das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es auf die fraglichen Tatumstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts ankommt, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich sein sollte (vgl. Urteil des Senats vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - [NJW 1983, 187, 189 [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80]]; Beschlüsse vom 31. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 6.72 -, vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 95 und Nr. 96] und vom 25. April 1978 - BVerwG 6 CB 51.78 -).
  • BVerwG, 07.07.1995 - 2 PKH 1.95

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung

    Die Rüge mangelnder Sachaufklärung verhilft dem Begehren nicht zum Erfolg, weil es hinsichtlich der Frage, ob der Sachverhalt erschöpfend ermittelt worden ist (§ 86 Abs. 1 VwGO), auf die fraglichen Tatumstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts ankommt, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich sein sollte (BVerwG, Beschlüsse vom 31. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 6.72 -, vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - und vom 25. April 1978 - BVerwG 6 CB 51.78 -).
  • BVerwG, 02.10.1979 - 2 B 67.79

    Dienstliche Beurteilung eines Beamten - Verletzung der Aufklärungspflicht -

    Da nach der materiellrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts, auf die es für die Frage, ob ihm ein Verstoß gegen § 86 Abs. 1 VwGO vorgeworfen werden kann, allein ankommt (vgl. Beschlüsse vom 31. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 6.72 -, vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 95 und Nr. 96] und vom 25. April 1978 - BVerwG 6 CB 51.78 -) damit auch das dem Kläger zuerkannte Gesamturteil im Einklang steht, war insoweit eine Beweisaufnahme überflüssig.
  • BVerwG, 07.09.1983 - 2 B 16.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Soweit die Beschwerde unter I. der Beschwerdeschrift einen Verfahrensfehler des Berufungsgerichts rügen will, der in einem Verstoß gegen § 45 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 45 Abs. 2 BayVwVfG liegen soll, verkennt sie, daß als Verfahrensmängel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ausschließlich Mängel des gerichtlichen Verfahrens - und zwar nur dem Verfahren des Berufungsgerichts anhaftende Mängel - in Betracht kommen (ständige Rechtsprechung; vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 1964 - BVerwG 6 C 20.63 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 27], vom 12. Juli 1968 - BVerwG 2 B 16.67 - und vom 25. April 1978 - BVerwG 6 CB 51.78 -).
  • BVerwG, 14.10.1982 - 2 B 10.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Bei diesem Vorbringen vernachlässigt die Beschwerde, daß als Verfahrensmängel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ausschließlich Mängel des gerichtlichen Verfahrens, und zwar nur dem Verfahren des Berufungsgerichts anhaftende Mängel in Betracht kommen (ständige Rechtsprechung; vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 1964 - BVerwG 6 C 20.63 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 27], vom 12. Juli 1968 - BVerwG 2 B 16.67 - und vom 25. April 1978 - BVerwG 6 CB 51.78 -).
  • BVerwG, 24.07.1981 - 2 B 33.80

    Verletzungen der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Formelle Anforderungen an die

    Soweit die Beschwerde in mehreren Punkten allein oder auch Mängel rügt, die ihrer Meinung nach dem Verfahren des Dienstvorgesetzten oder dem des Ermittlungsführers anhafteten (Nrn. 4, 6, 8, 11, 12 der Beschwerdeschrift), verkennt sie, daß als Verfahrensmängel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ausschließlich Mängel des gerichtlichen Verfahrens - und zwar nur dem Verfahren des Berufungsgerichts anhaftende Mängel - in Betracht kommen (ständige Rechtsprechung; vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 1964 - BVerwG 6 C 20.63 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 27], vom 12. Juli 1968 - BVerwG 2 B 16.67 - und vom 25. April 1978 - BVerwG 6 CB 51.78 -).
  • BVerwG, 14.10.1982 - 2 B 96.80

    Feststellung der Prozessfähigkeit des Klägers - Berücksichtigung des Gutachtens

    Bei diesem Vorbringen vernachlässigt die Beschwerde, daß als Verfahrensmängel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ausschließlich Mängel des gerichtlichen Verfahrens, und zwar nur dem Verfahren des Berufungsgerichts anhaftende Mängel in Betracht kommen (ständige Rechtsprechung; vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 1964 - BVerwG 6 C 20.63 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 27], vom 12. Juli 1968 - BVerwG 2 B 16.67 - und vom 25. April 1978 - BVerwG 6 CB 51.78 -).
  • BVerwG, 02.10.1979 - 2 B 85.78

    Nichtzulassung einer Revision - Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung

  • BVerwG, 18.05.1981 - 9 B 403.80

    Erfordernis der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im

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